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Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.
Spendenkonto: 3 222 999 - Bankleitzahl 520 400 21 bei der Commerzbank Kassel
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Betreuungsfriedhöfe
Nach einem Beschluss des Bundespräsidiums vom 19. März 1965 können den
Gliederungen des Volksbundes auf Antrag Kriegsgräberstätten zur Betreuung
benannt werden (Betreuungsfriedhöfe). Hierbei handelt es sich um eine
ausschließlich ideelle Betreuung. Bau-, Pflege- und
Instandsetzungsmaßnahmen bleiben in der Hand der Bundesgeschäftsstelle.
Bei anfallenden Instandsetzungsarbeiten, die durch Jugendliche ausgeführt
werden können, sollen nach Möglichkeit Jugendgruppen aus dem Bereich des
Betreffenden Landesverbandes eingesetzt werden.
Dem Landesverband Nordrhein – Westfalen wurden im Laufe der Jahre die
nachfolgend aufgeführten Kriegsgräberstätten als Betreuungsfriedhöfe
übergeben:
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