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Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.
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Gräbergesetz
Immer wieder wird die Frage gestellt, wie der Begriff Kriegsgräberstätte
definiert ist. Die Antwort findet sich im § 1 des Gräbergesetzes in der
Fassung vom 09. August 2005 (den Wortlaut des Gesetzes finden Sie unter
"Mehr zum Thema"). Demnach sind Kriegsgräber:
- Gräber von Personen nach § 5 des Gesetzes über die Erhaltung der
Kriegergräber aus dem Weltkrieg vom 29.12.1922 (RGBl. 1923 I S. 25),
- Gräber von Personen, die in der Zeit vom 26. August 1939 bis 31.
März 1952 während Ihres militärischen oder militärähnlichen Dienstes
gefallen oder tödlich verunglückt oder an den Folgen der in diesen
Diensten erlittenen Gesundheitsschädigungen gestorben sind, ferner
Gräber von Personen, die während der Kriegsgefangenschaft oder an deren
Folgen bis 31. März 1952 oder innerhalb eines Jahres nach Beendigung der
Kriegsgefangenschaft gestorben sind,
- Gräber von Zivilpersonen, die in der Zeit vom 01. September 1939 bis
31. März 1952 durch unmittelbare Kriegseinwirkung zu Tode gekommen sind
oder an den Folgen der durch unmittelbare Kriegseinwirkung erlittenen
Gesundheitsschädigungen gestorben sind,
- Gräber von Personen, die als Opfer nationalsozialistischer
Gewaltmaßnahmen seit dem 30. Januar 1933 ums Leben gekommen sind oder an
deren Folgen innerhalb eines Jahres nach Beendigung dieser Maßnahme
gestorben sind,
- Gräber von Personen, die aufgrund von rechtsstaatswidrigen Maßnahmen
als Opfer des kommunistischen Regimes ums Leben gekommen sind oder
Gesundheitsschäden erlitten haben, an deren Folgen sie innerhalb eines
Jahres nach Beendigung dieser Maßnahme gestorben sind,
- Gräber von Vertriebenen nach § 1 des Bundesvertriebenengesetzes, die
in der Zeit seit 01. September 1939 während der Umsiedlung oder
innerhalb eines Jahres nach ihrer Beendigung an den Folgen der dabei
erlittenen Gesundheitsschädigungen gestorben sind,
- Gräber von Deutschen, die in der Zeit seit 01. September 1939
verschleppt wurden und während der Verschleppung oder innerhalb eines
Jahres nach ihrer Beendigung an den Folgen der dabei erlittenen
Gesundheitsschädigungen gestorben sind,
- Gräber von Personen, die in der Zeit vom 01. September 1939 bis 08.
Mai 1945 in Internierungslagern unter deutscher Verwaltung gestorben
sind,
- Gräber von Personen, die in der Zeit vom 01. September 1939 bis 08.
Mai 1945 zur Leistung von Arbeiten in das Gebiet des Deutschen Reichs
verschleppt oder in diesem Gebiet gegen ihren Willen festgehalten worden
waren und während dieser Zeit gestorben sind,
- Gräber der von einer anerkannten Flüchtlingsorganisation in
Sammellagern betreuten Ausländer, die dort oder nach ihrer Überführung
in eine Krankenanstalt in der Zeit vom 09. Mai 1945 bis 30. Juni 1950
gestorben sind. Ist die Verwaltung des Sammellagers nach dem 01. Juli
1950 in die Zuständigkeit deutscher Stellen übergegangen, tritt der Tag
vor der Übernahme in deutsche Verwaltung an Stelle des 30. Juni 1950.
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Gräbergesetz
Wie definiert
sich der Begriff 'Kriegsgräberstätte'?

Gräbergesetz
Neufassung vom 9. August 2005

Allgemeine
Verwaltungsvorschrift
zum Gräbergesetz.

Kriegsgräberstätten
in NRW
In unserer Datenbank finden Sie über 2100 Kriegsgräberstätten.

Projekt Informationstafeln

Kriegsgräberstätten erzählen ihre Geschichte

Betreuungsfriedhöfe
Der Landesverband NRW betreut z.Zt. 10 Friedhöfe im Ausland.
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