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Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.
Spendenkonto: 3 222 999 - Bankleitzahl 520 400 21 bei der Commerzbank Kassel
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Der Landesverband Nordrhein-Westfalen
des Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.
Aufgaben des Landesverbandes
In Nordrhein – Westfalen wird die Arbeit des Volksbundes Deutsche
Kriegsgräberfürsorge e.V. von ca. 290.000 Mitgliedern und Förderern
unterstützt. Der Landesverband gliedert sich derzeit in 5
Bezirksverbände,
62 Kreisverbände sowie 800 Ortsverbände.
Wesentliche Stützen unserer Arbeit sind die rund 1.500 ehrenamtlichen
Mitarbeiter.
Die Aufgaben des Landesverbandes Nordrhein – Westfalen sind in der
Organisations- und Geschäftsordnung festgelegt. Im Einzelnen sind dies:
- die satzungsgemäßen Aufgaben des Volksbundes in seinem Bereich
wahrzunehmen
- die Ziele des Volksbundes entsprechend der Satzung zu vertreten
- mit der Landesregierung und den zuständigen Behörden auf dem Gebiet
der Kriegsgräberfürsorge zusammenzuarbeiten sowie öffentliche und
private Stellen und Personen in Angelegenheiten der Kriegsgräberfürsorge
zu beraten
- darauf hinzuwirken, dass die Gräber der Opfer von Krieg und
Gewaltherrschaft – entsprechend den Vorschriften des Gräbergesetzes –
dauernd bestehen bleiben; er kann Kriegsgräberstätten errichten, an
ihrer Errichtung mitwirken und die Pflege von Kriegsgräberstätten
übernehmen
- die Angehörigen der Kriegstoten in Fragen der Kriegsgräberfürsorge
zu betreuen
- Gedenkfeiern zum Volkstrauertag sowie sonstige Veranstaltungen der
Kriegsgräberfürsorge durchzuführen oder bei der Gestaltung mitzuwirken
- der Bevölkerung, insbesondere der Jugend, den Sinn der
Kriegsgräberpflege als Beitrag zum Frieden durch geeignete
Öffentlichkeitsarbeit nahezubringen
- Maßnahmen der politischen Bildung durchzuführen, die der Zielsetzung
der Präambel der Satzung entsprechen und der Erfüllung der Aufgaben des
Volksbundes dienen
- Mitglieder, Spender und Förderer zu werben und zu betreuen
- Sammlungen durchzuführen, Spenden und finanzielle Zuwendungen zu
erwirken und entgegenzunehmen und die Einnahmen hieraus bestimmungsgemäß
abzuführen
- Mitglieder und andere Personen sowie Organisationen und
Institutionen, die sich um die Kriegsgräberfürsorge verdient gemacht
haben, zu ehren oder die Ehrung zu beantragen
- die Jahresrechnung zu erstellen und den Teilplan zum
Jahreswirtschaftsplan des Volksbundes aufzustellen
- das Inventar der Geschäftsstellen im Landesverband zu verwalten
- Versicherungsangelegenheiten zu bearbeiten.
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Geschäftsstellen
Informationen zu sämtlichen Geschäftstellen des Landesverbandes
erhalten Sie hier.

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