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Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.
Spendenkonto: 3 222 999 - Bankleitzahl 520 400 21 bei der Commerzbank Kassel
 

Der Landesverband Nordrhein-Westfalen
des Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.


Aufgaben des Landesverbandes

In Nordrhein – Westfalen wird die Arbeit des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. von ca. 290.000 Mitgliedern und Förderern unterstützt. Der Landesverband gliedert sich derzeit in 5 Bezirksverbände, 62 Kreisverbände sowie 800 Ortsverbände.

Wesentliche Stützen unserer Arbeit sind die rund 1.500 ehrenamtlichen Mitarbeiter.

Die Aufgaben des Landesverbandes Nordrhein – Westfalen sind in der Organisations- und Geschäftsordnung festgelegt. Im Einzelnen sind dies:

  • die satzungsgemäßen Aufgaben des Volksbundes in seinem Bereich wahrzunehmen
  • die Ziele des Volksbundes entsprechend der Satzung zu vertreten
  • mit der Landesregierung und den zuständigen Behörden auf dem Gebiet der Kriegsgräberfürsorge zusammenzuarbeiten sowie öffentliche und private Stellen und Personen in Angelegenheiten der Kriegsgräberfürsorge zu beraten
  • darauf hinzuwirken, dass die Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft – entsprechend den Vorschriften des Gräbergesetzes – dauernd bestehen bleiben; er kann Kriegsgräberstätten errichten, an ihrer Errichtung mitwirken und die Pflege von Kriegsgräberstätten übernehmen
  • die Angehörigen der Kriegstoten in Fragen der Kriegsgräberfürsorge zu betreuen
  • Gedenkfeiern zum Volkstrauertag sowie sonstige Veranstaltungen der Kriegsgräberfürsorge durchzuführen oder bei der Gestaltung mitzuwirken
  • der Bevölkerung, insbesondere der Jugend, den Sinn der Kriegsgräberpflege als Beitrag zum Frieden durch geeignete Öffentlichkeitsarbeit nahezubringen
  • Maßnahmen der politischen Bildung durchzuführen, die der Zielsetzung der Präambel der Satzung entsprechen und der Erfüllung der Aufgaben des Volksbundes dienen
  • Mitglieder, Spender und Förderer zu werben und zu betreuen
  • Sammlungen durchzuführen, Spenden und finanzielle Zuwendungen zu erwirken und entgegenzunehmen und die Einnahmen hieraus bestimmungsgemäß abzuführen
  • Mitglieder und andere Personen sowie Organisationen und Institutionen, die sich um die Kriegsgräberfürsorge verdient gemacht haben, zu ehren oder die Ehrung zu beantragen
  • die Jahresrechnung zu erstellen und den Teilplan zum Jahreswirtschaftsplan des Volksbundes aufzustellen
  • das Inventar der Geschäftsstellen im Landesverband zu verwalten
  • Versicherungsangelegenheiten zu bearbeiten.
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Geschäftsstellen
Informationen zu sämtlichen Geschäftstellen des Landesverbandes erhalten Sie hier.


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