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Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.
Spendenkonto: 3 222 999 - Bankleitzahl 520 400 21 bei der Commerzbank Kassel
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Der Landesvertretertag
- Der Landesvertretertag ist die Mitgliederversammlung des
Landesverbandes im Sinne des BGB und somit das oberste Wahl- und
Entscheidungsorgan.
- Der Landesvertretertag besteht aus den Mitgliedern des
Landesvorstandes, einem Delegierten eines jeden Bezirksverbandes sowie
30 weiteren Delegierten, die nach dem Höchstzahlenverfahren d’Hondt auf
die Bezirksverbände verteilt werden.
- Die wichtigsten Aufgaben des Landesvertretertages sind:
- Wahl bzw. Abberufung des Landesvorstandes mit Ausnahme der
Bezirksvorsitzenden und des Landesgeschäftsführers
- Beschluss der Geschäftsordnung des Landesverbandes
- Entgegennahme des Tätigkeitsberichtes des Landesvorstandes, der
Jahresrechnung(en), der Berichte der Prüfer und Entlastung des
Vorstandes
- Wahl der Delegierten zum Bundesvertretertag.
- Der Landesvertretertag soll alle zwei Jahre, er muss alle vier Jahre
stattfinden
Einzelheiten können Sie der Organisations- und Geschäftsordnung des
Landesverbandes entnehmen, die wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung
stellen. |
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Der Landesvorstand
Informationen zu
unseren Aufgaben.
Organisations- und Geschäftsordnung...
...des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen
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